AGB – Reitschule Steiner

Reitschule Steiner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gratz Mariella und Weikl-Scharfetter Anna

Niedernfritzerstraße 248, 5531 Eben im Pongau, Österreich
E-Mail: info@reitschule-steiner.at
Telefon: 0664 5489440
UID: ATU 81066739

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Reitschule Steiner und ihren Kunden über Reitunterricht sowie ergänzende Leistungen gemäß dem jeweils aktuellen Leistungsangebot.

(2) Als „Reitschüler“ wird nachfolgend die Person bezeichnet, die die gebuchte Leistung tatsächlich wahrnimmt. Vertragspartner kann der Reitschüler selbst oder, insbesondere bei Minderjährigen, dessen gesetzlicher Vertreter sein.

(3) Bei minderjährigen Reitschülern sind die gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung jener Verpflichtungen verantwortlich, die sie aufgrund ihrer Aufsichts- und Vertretungsbefugnis betreffen.

(4) Die jeweils geltende Stall- und Sicherheitsordnung ist einzuhalten. Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Reitlehrerinnen und sonstigen dazu befugten Personen ist Folge zu leisten.

§ 2 Leistungsangebot

(1) Die Reitschule Steiner bietet insbesondere folgende Leistungen an:

a) Gruppenabo: Ein fester wöchentlicher Termin von 60 Minuten in einer Gruppe von grundsätzlich maximal vier Reitern. Dem Reitschüler stehen vier Unterrichtseinheiten pro Kalendermonat zu. Enthält ein Kalendermonat einen fünften regulären Termin, ist diese zusätzliche Einheit ohne Aufpreis im Gruppenabo enthalten.

b) Einzelstunde: 60 Minuten Einzelunterricht.

c) Kennenlernstunde: 60 Minuten Einzelunterricht für neue Reitschüler zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Einschätzung des Ausbildungsstandes. Die Kennenlernstunde ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Abo-Gruppe.

(2) Die Gruppeneinteilung erfolgt insbesondere nach Ausbildungsstand und unter Berücksichtigung organisatorischer sowie sicherheitsbezogener Erfordernisse.

(3) Der Unterricht findet je nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der 20 × 40 m großen Reithalle oder auf dem Außenplatz statt und wird grundsätzlich witterungsunabhängig durchgeführt.

(4) Die Zuteilung der Pferde erfolgt durch die Reitschule Steiner unter Berücksichtigung insbesondere des Ausbildungsstandes, der Sicherheit, der Eignung und Belastung des jeweiligen Pferdes sowie des Tierwohls.

(5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder eine bestimmte Reitlehrerin besteht nicht.

§ 3 Vertragsschluss und Online-Buchung

(1) Einzel- und Kennenlernstunden werden grundsätzlich über das von der Reitschule Steiner bereitgestellte Online-Buchungssystem gebucht.

(2) Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Online-Buchung werden dem Kunden die wesentlichen Informationen über die gebuchte Leistung, den Preis sowie die für die Buchung geltenden Bedingungen angezeigt.

(3) Der Vertrag über eine Einzel- oder Kennenlernstunde kommt mit erfolgreichem Abschluss des im Buchungssystem vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsvorgangs zustande.

(4) Das Gruppenabo kommt durch Anmeldung über das dafür vorgesehene Anmeldeverfahren und anschließende Bestätigung der Aufnahme durch die Reitschule Steiner zustande.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bekannt gegebenen bzw. im Buchungssystem oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise.

(2) Einzel- und Kennenlernstunden sind grundsätzlich im Zuge der Online-Buchung im Voraus über eine der angebotenen Zahlungsarten zu bezahlen.

(3) Das Gruppenabo wird monatlich im Voraus abgerechnet. Das Entgelt ist spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats über die vereinbarte Zahlungsart zu entrichten.

(4) Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Reitschule Steiner nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge auszusetzen.

(5) Gesetzliche Ansprüche und Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 5 Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen und Stornierung

(1) Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen vertraglich ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorgesehen ist, besteht nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

(2) Soweit die Voraussetzungen dieser gesetzlichen Ausnahme im konkreten Fall vorliegen, wird der Kunde vor Abschluss der Online-Buchung darauf hingewiesen.

(3) Ein vereinbarter Termin ist grundsätzlich verbindlich. Eine Erstattung des Entgelts aufgrund einer Verhinderung des Reitschülers erfolgt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche nicht.

(4) Die in § 6 vorgesehene Möglichkeit zur Terminverschiebung bleibt davon unberührt.

§ 6 Terminverschiebung und Nachholtermine

(1) Liegt ein gebuchter Termin zum Zeitpunkt der gewünschten Änderung noch mehr als 7 Tage in der Zukunft, kann der Reitschüler diesen einmalig und ohne zusätzliche Kosten verschieben.

(2) Die Verschiebung erfolgt grundsätzlich eigenständig über die dafür vorgesehene Funktion bzw. den entsprechenden Link im Buchungssystem. Eine Auszahlung oder Rückerstattung des Entgelts erfolgt aufgrund der Verschiebung nicht.

(3) Bei einer Verhinderung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verschiebung oder Erstattung, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.

(4) Bei Einzelstunden kann anstelle des ursprünglich angemeldeten Reitschülers eine andere geeignete Person die gebuchte Einheit wahrnehmen. Die Reitschule Steiner ist darüber rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Die Teilnahme kann aus sachlichen Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder wegen eines nicht ausreichenden Ausbildungsstandes, abgelehnt werden.

(5) Verschobene Einheiten aus einem Gruppenabo können über die im Buchungssystem vorgesehenen Nachhol-Slots nachgeholt werden.

(6) Zum Zweck einer solchen Nachholeinheit kann eine bestehende Gruppe ausnahmsweise auf fünf Reiter erweitert werden. Voraussetzung ist, dass der zusätzliche Reiter bereits Reitschüler der Reitschule Steiner ist, die Teilnahme ausschließlich dem Nachholen einer verschobenen Einheit dient, die Einheit über einen dafür vorgesehenen Nachhol-Slot gebucht wurde und der Ausbildungsstand zur jeweiligen Gruppe passt.

(7) Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.

(8) Nachhol-Einheiten müssen grundsätzlich innerhalb von 12 Wochen nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin wahrgenommen werden. Nicht in Anspruch genommene Nachhol-Einheiten verfallen nach Ablauf dieser Frist sowie spätestens mit Beendigung des Gruppenabos, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

§ 7 Gruppenabo: Laufzeit, Feiertage, Kündigung und Ruhendstellung

(1) Das Gruppenabo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und umfasst grundsätzlich einen festen wöchentlichen Termin und Gruppenplatz.

(2) An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Reitschule grundsätzlich geschlossen. Fällt ein regulärer Abo-Termin auf einen gesetzlichen Feiertag und würden dem Reitschüler dadurch in diesem Kalendermonat weniger als vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen, kann die entfallene Einheit über einen verfügbaren Nachhol-Slot nachgeholt werden. Stehen dem Reitschüler trotz des Feiertags mindestens vier reguläre Termine im betreffenden Kalendermonat zur Verfügung, entsteht für den Feiertagstermin kein zusätzlicher Nachholanspruch.

(3) Das Gruppenabo kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt werden.

(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Änderungen des Abo-Preises werden mindestens vier Wochen vor ihrem beabsichtigten Wirksamwerden bekannt gegeben. Dem Kunden wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, das Gruppenabo bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Zwingende gesetzliche Vorgaben für Preisänderungen bleiben unberührt.

(6) Bei einer länger dauernden Verhinderung des Reitschülers, insbesondere aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung, kann das Gruppenabo nach vorheriger Vereinbarung für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten ruhend gestellt werden. Die Reitschule Steiner kann einen geeigneten Nachweis über den Grund der Ruhendstellung verlangen.

(7) Während der vereinbarten Ruhendstellung darf der bisherige Gruppenplatz vorübergehend an einen anderen Reitschüler vergeben werden. Aus der Ruhendstellung ergibt sich daher kein Anspruch darauf, nach deren Ende wieder exakt denselben Wochentermin oder dieselbe Gruppe zu erhalten. Die Reitschule Steiner bemüht sich, unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten einen geeigneten Gruppenplatz anzubieten.

§ 8 Ausfall seitens der Reitschule

(1) Kann eine Unterrichtseinheit aus einem von der Reitschule Steiner zu vertretenden Grund nicht stattfinden, wird der Reitschüler bzw. Vertragspartner nach Möglichkeit unverzüglich informiert.

(2) In diesem Fall wird grundsätzlich ein geeigneter Ersatz- oder Nachholtermin angeboten.

(3) Kommt innerhalb angemessener Zeit kein für beide Seiten zumutbarer Ersatztermin zustande, richten sich die weiteren Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere behördlich angeordneten Schließungen oder vergleichbaren Fällen höherer Gewalt, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit möglich, bemüht sich die Reitschule Steiner um geeignete Nachholmöglichkeiten.

§ 9 Informations- und Mitwirkungspflichten

(1) Der Reitschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter hat die Reitschule Steiner vor Unterrichtsbeginn über solche gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder sonstigen Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung des Reitunterrichts erforderlich und relevant sind.

(2) Die Mitteilung soll auf jene Informationen beschränkt werden, die für die sichere Teilnahme am Unterricht tatsächlich erforderlich sind.

(3) Änderungen der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind der Reitschule Steiner zeitnah mitzuteilen.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Reitschule Steiner.

§ 10 Sicherheit, Ausrüstung und Aufsicht

(1) Der Umgang mit Pferden und die Teilnahme am Reitsport sind mit typischen Risiken verbunden, die auch bei sorgfältiger Ausbildung, Haltung und Beaufsichtigung der Tiere sowie ordnungsgemäßer Durchführung des Unterrichts nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben davon unberührt.

(2) Während des Reitunterrichts ist geeignete Sicherheitsausrüstung zu tragen. Dazu gehören insbesondere ein geprüfter und passend sitzender Reithelm, geeignetes festes Schuhwerk und für den Reitunterricht geeignete Kleidung. Lange Haare sind erforderlichenfalls zusammenzubinden; störender oder gefährlicher Schmuck ist vor Unterrichtsbeginn abzulegen.

(3) Erscheint ein Reitschüler ohne die aus Sicherheitsgründen erforderliche Ausrüstung und kann keine geeignete Ersatzausrüstung bereitgestellt werden, kann die Teilnahme an der jeweiligen Einheit verweigert werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Sicherheitsbezogenen Anweisungen der Reitlehrerinnen ist Folge zu leisten. Werden solche Anweisungen trotz Aufforderung nicht eingehalten und entsteht dadurch eine Gefahr für Personen oder Tiere, kann die Unterrichtseinheit abgebrochen und erforderlichenfalls ein Verweis vom Betriebsgelände ausgesprochen werden.

(5) Minderjährige Reitschüler unter 14 Jahren befinden sich grundsätzlich nur während der vereinbarten Unterrichtszeit in der Obhut der für den Unterricht zuständigen Person. Außerhalb der Unterrichtszeit liegt die Aufsicht bei den gesetzlichen Vertretern bzw. der von diesen bestimmten Aufsichtsperson.

(6) Begleitpersonen haben sich in den dafür vorgesehenen Bereichen aufzuhalten und dürfen den Unterricht oder den sicheren Betriebsablauf nicht beeinträchtigen.

(7) Das Füttern der Pferde und das Mitbringen von Hunden sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Reitschule Steiner nicht gestattet.

(8) Höchstgewicht: Zum Schutz der Gesundheit und des Wohls der eingesetzten Schulpferde sowie zur sicheren Durchführung des Reitunterrichts beträgt das zulässige Höchstgewicht eines Reitschülers 80 kg. Maßgeblich ist das Körpergewicht des Reitschülers einschließlich der beim Reiten getragenen Kleidung und Ausrüstung. Überschreitet ein Reitschüler dieses Höchstgewicht, kann die Reitschule Steiner die Teilnahme am Reitunterricht ablehnen bzw. eine bereits vereinbarte Teilnahme aus Gründen des Tierwohls und der Sicherheit nicht durchführen. Der Reitschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, die Reitschule Steiner vor der Buchung zu informieren, wenn das Höchstgewicht überschritten wird oder Zweifel an dessen Einhaltung bestehen.

§ 11 Haftung und besondere Risiken des Umgangs mit Pferden

(1) Für die Haftung der Reitschule Steiner gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, deren Ausschluss oder Beschränkung gesetzlich unzulässig ist, unberührt.

(3) Dem Reitschüler ist bewusst, dass Pferde Lebewesen mit eigenständigem und nicht in jeder Situation vollständig vorhersehbarem Verhalten sind und der Umgang mit ihnen mit entsprechenden tier- und reitsporttypischen Gefahren verbunden sein kann.

(4) Dieser Hinweis stellt weder einen Verzicht des Reitschülers auf gesetzliche Schadenersatzansprüche noch eine Einschränkung gesetzlicher Haftungstatbestände, insbesondere nach § 1320 ABGB, dar.

(5) Für persönliche Gegenstände und Wertsachen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Reitschüler und Begleitpersonen werden gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt auf dem Betriebsgelände zurückzulassen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Fassung der AGB wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs zugänglich gemacht.

Diese Fassung wurde auf Basis des bereitgestellten Entwurfs überarbeitet und ist zur abschließenden Prüfung nach österreichischem Recht durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt vorgesehen.
Stand: 26. August 2026