Reitschule Steiner
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gratz Mariella und Weikl-Scharfetter Anna
Niedernfritzerstraße 248, 5531 Eben im Pongau, Österreich
E-Mail: info@reitschule-steiner.at
Telefon: 0664 5489440
UID: ATU 81066739
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
der Reitschule Steiner und ihren Kunden über Reitunterricht sowie
ergänzende Leistungen gemäß dem jeweils aktuellen Leistungsangebot.
(2) Als „Reitschüler“ wird nachfolgend die Person bezeichnet, die die
gebuchte Leistung tatsächlich wahrnimmt. Vertragspartner kann der
Reitschüler selbst oder, insbesondere bei Minderjährigen, dessen
gesetzlicher Vertreter sein.
(3) Bei minderjährigen Reitschülern sind die gesetzlichen Vertreter für
die Einhaltung jener Verpflichtungen verantwortlich, die sie aufgrund
ihrer Aufsichts- und Vertretungsbefugnis betreffen.
(4) Die jeweils geltende Stall- und Sicherheitsordnung ist einzuhalten.
Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Reitlehrerinnen und sonstigen
dazu befugten Personen ist Folge zu leisten.
§ 2 Leistungsangebot
(1) Die Reitschule Steiner bietet insbesondere folgende Leistungen an:
a) Gruppenabo:
Ein fester wöchentlicher Termin von 60 Minuten in einer Gruppe von
grundsätzlich maximal vier Reitern. Dem Reitschüler stehen vier
Unterrichtseinheiten pro Kalendermonat zu. Enthält ein Kalendermonat
einen fünften regulären Termin, ist diese zusätzliche Einheit ohne
Aufpreis im Gruppenabo enthalten.
b) Einzelstunde:
60 Minuten Einzelunterricht.
c) Kennenlernstunde:
60 Minuten Einzelunterricht für neue Reitschüler zum gegenseitigen
Kennenlernen und zur Einschätzung des Ausbildungsstandes. Die
Kennenlernstunde ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Abo-Gruppe.
(2) Die Gruppeneinteilung erfolgt insbesondere nach Ausbildungsstand und
unter Berücksichtigung organisatorischer sowie sicherheitsbezogener
Erfordernisse.
(3) Der Unterricht findet je nach den tatsächlichen Gegebenheiten in der
20 × 40 m großen Reithalle oder auf dem Außenplatz statt und wird
grundsätzlich witterungsunabhängig durchgeführt.
(4) Die Zuteilung der Pferde erfolgt durch die Reitschule Steiner unter
Berücksichtigung insbesondere des Ausbildungsstandes, der Sicherheit,
der Eignung und Belastung des jeweiligen Pferdes sowie des Tierwohls.
(5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder eine bestimmte
Reitlehrerin besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Online-Buchung
(1) Einzel- und Kennenlernstunden werden grundsätzlich über das von der
Reitschule Steiner bereitgestellte Online-Buchungssystem gebucht.
(2) Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Online-Buchung werden dem
Kunden die wesentlichen Informationen über die gebuchte Leistung, den
Preis sowie die für die Buchung geltenden Bedingungen angezeigt.
(3) Der Vertrag über eine Einzel- oder Kennenlernstunde kommt mit
erfolgreichem Abschluss des im Buchungssystem vorgesehenen Buchungs-
und Zahlungsvorgangs zustande.
(4) Das Gruppenabo kommt durch Anmeldung über das dafür vorgesehene
Anmeldeverfahren und anschließende Bestätigung der Aufnahme durch die
Reitschule Steiner zustande.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses
bekannt gegebenen bzw. im Buchungssystem oder in der aktuellen
Preisliste ausgewiesenen Preise.
(2) Einzel- und Kennenlernstunden sind grundsätzlich im Zuge der
Online-Buchung im Voraus über eine der angebotenen Zahlungsarten zu
bezahlen.
(3) Das Gruppenabo wird monatlich im Voraus abgerechnet. Das Entgelt ist
spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats über die vereinbarte
Zahlungsart zu entrichten.
(4) Gerät der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist
die Reitschule Steiner nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen
berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge
auszusetzen.
(5) Gesetzliche Ansprüche und Rechte beider Vertragsparteien bleiben
unberührt.
§ 5 Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen und Stornierung
(1) Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei
denen vertraglich ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die
Leistungserbringung vorgesehen ist, besteht nach Maßgabe des
§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
(2) Soweit die Voraussetzungen dieser gesetzlichen Ausnahme im
konkreten Fall vorliegen, wird der Kunde vor Abschluss der
Online-Buchung darauf hingewiesen.
(3) Ein vereinbarter Termin ist grundsätzlich verbindlich. Eine
Erstattung des Entgelts aufgrund einer Verhinderung des Reitschülers
erfolgt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche nicht.
(4) Die in § 6 vorgesehene Möglichkeit zur Terminverschiebung bleibt
davon unberührt.
§ 6 Terminverschiebung und Nachholtermine
(1) Liegt ein gebuchter Termin zum Zeitpunkt der gewünschten Änderung
noch mehr als 7 Tage in der Zukunft, kann der Reitschüler diesen
einmalig und ohne zusätzliche Kosten verschieben.
(2) Die Verschiebung erfolgt grundsätzlich eigenständig über die dafür
vorgesehene Funktion bzw. den entsprechenden Link im Buchungssystem.
Eine Auszahlung oder Rückerstattung des Entgelts erfolgt aufgrund der
Verschiebung nicht.
(3) Bei einer Verhinderung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Verschiebung oder Erstattung, soweit
nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.
(4) Bei Einzelstunden kann anstelle des ursprünglich angemeldeten
Reitschülers eine andere geeignete Person die gebuchte Einheit
wahrnehmen. Die Reitschule Steiner ist darüber rechtzeitig vor
Unterrichtsbeginn zu informieren. Die Teilnahme kann aus sachlichen
Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder wegen eines nicht
ausreichenden Ausbildungsstandes, abgelehnt werden.
(5) Verschobene Einheiten aus einem Gruppenabo können über die im
Buchungssystem vorgesehenen Nachhol-Slots nachgeholt werden.
(6) Zum Zweck einer solchen Nachholeinheit kann eine bestehende Gruppe
ausnahmsweise auf fünf Reiter erweitert werden. Voraussetzung ist, dass
der zusätzliche Reiter bereits Reitschüler der Reitschule Steiner ist,
die Teilnahme ausschließlich dem Nachholen einer verschobenen Einheit
dient, die Einheit über einen dafür vorgesehenen Nachhol-Slot gebucht
wurde und der Ausbildungsstand zur jeweiligen Gruppe passt.
(7) Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.
(8) Nachhol-Einheiten müssen grundsätzlich innerhalb von 12 Wochen nach
dem ursprünglich vorgesehenen Termin wahrgenommen werden. Nicht in
Anspruch genommene Nachhol-Einheiten verfallen nach Ablauf dieser Frist
sowie spätestens mit Beendigung des Gruppenabos, soweit dem keine
zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
§ 7 Gruppenabo: Laufzeit, Feiertage, Kündigung und Ruhendstellung
(1) Das Gruppenabo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und umfasst
grundsätzlich einen festen wöchentlichen Termin und Gruppenplatz.
(2) An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Reitschule grundsätzlich
geschlossen. Fällt ein regulärer Abo-Termin auf einen gesetzlichen
Feiertag und würden dem Reitschüler dadurch in diesem Kalendermonat
weniger als vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen, kann die
entfallene Einheit über einen verfügbaren Nachhol-Slot nachgeholt
werden. Stehen dem Reitschüler trotz des Feiertags mindestens vier
reguläre Termine im betreffenden Kalendermonat zur Verfügung, entsteht
für den Feiertagstermin kein zusätzlicher Nachholanspruch.
(3) Das Gruppenabo kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform,
insbesondere per E-Mail, gekündigt werden.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Beendigung
des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Änderungen des Abo-Preises werden mindestens vier Wochen vor ihrem
beabsichtigten Wirksamwerden bekannt gegeben. Dem Kunden wird dabei die
Möglichkeit eingeräumt, das Gruppenabo bis zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Zwingende gesetzliche
Vorgaben für Preisänderungen bleiben unberührt.
(6) Bei einer länger dauernden Verhinderung des Reitschülers,
insbesondere aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung, kann das
Gruppenabo nach vorheriger Vereinbarung für einen Zeitraum von höchstens
zwei Monaten ruhend gestellt werden. Die Reitschule Steiner kann einen
geeigneten Nachweis über den Grund der Ruhendstellung verlangen.
(7) Während der vereinbarten Ruhendstellung darf der bisherige
Gruppenplatz vorübergehend an einen anderen Reitschüler vergeben werden.
Aus der Ruhendstellung ergibt sich daher kein Anspruch darauf, nach deren
Ende wieder exakt denselben Wochentermin oder dieselbe Gruppe zu erhalten.
Die Reitschule Steiner bemüht sich, unter Berücksichtigung der verfügbaren
Kapazitäten einen geeigneten Gruppenplatz anzubieten.
§ 8 Ausfall seitens der Reitschule
(1) Kann eine Unterrichtseinheit aus einem von der Reitschule Steiner zu
vertretenden Grund nicht stattfinden, wird der Reitschüler bzw.
Vertragspartner nach Möglichkeit unverzüglich informiert.
(2) In diesem Fall wird grundsätzlich ein geeigneter Ersatz- oder
Nachholtermin angeboten.
(3) Kommt innerhalb angemessener Zeit kein für beide Seiten zumutbarer
Ersatztermin zustande, richten sich die weiteren Ansprüche des Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien,
insbesondere behördlich angeordneten Schließungen oder vergleichbaren
Fällen höherer Gewalt, richten sich die Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit möglich,
bemüht sich die Reitschule Steiner um geeignete Nachholmöglichkeiten.
§ 9 Informations- und Mitwirkungspflichten
(1) Der Reitschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter
hat die Reitschule Steiner vor Unterrichtsbeginn über solche
gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder sonstigen Umstände zu
informieren, die für eine sichere Durchführung des Reitunterrichts
erforderlich und relevant sind.
(2) Die Mitteilung soll auf jene Informationen beschränkt werden, die für
die sichere Teilnahme am Unterricht tatsächlich erforderlich sind.
(3) Änderungen der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten
sind der Reitschule Steiner zeitnah mitzuteilen.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der
geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzende Informationen
ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Reitschule Steiner.
§ 10 Sicherheit, Ausrüstung und Aufsicht
(1) Der Umgang mit Pferden und die Teilnahme am Reitsport sind mit
typischen Risiken verbunden, die auch bei sorgfältiger Ausbildung,
Haltung und Beaufsichtigung der Tiere sowie ordnungsgemäßer Durchführung
des Unterrichts nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die
gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben davon unberührt.
(2) Während des Reitunterrichts ist geeignete Sicherheitsausrüstung zu
tragen. Dazu gehören insbesondere ein geprüfter und passend sitzender
Reithelm, geeignetes festes Schuhwerk und für den Reitunterricht
geeignete Kleidung. Lange Haare sind erforderlichenfalls
zusammenzubinden; störender oder gefährlicher Schmuck ist vor
Unterrichtsbeginn abzulegen.
(3) Erscheint ein Reitschüler ohne die aus Sicherheitsgründen
erforderliche Ausrüstung und kann keine geeignete Ersatzausrüstung
bereitgestellt werden, kann die Teilnahme an der jeweiligen Einheit
verweigert werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(4) Sicherheitsbezogenen Anweisungen der Reitlehrerinnen ist Folge zu
leisten. Werden solche Anweisungen trotz Aufforderung nicht eingehalten
und entsteht dadurch eine Gefahr für Personen oder Tiere, kann die
Unterrichtseinheit abgebrochen und erforderlichenfalls ein Verweis vom
Betriebsgelände ausgesprochen werden.
(5) Minderjährige Reitschüler unter 14 Jahren befinden sich grundsätzlich
nur während der vereinbarten Unterrichtszeit in der Obhut der für den
Unterricht zuständigen Person. Außerhalb der Unterrichtszeit liegt die
Aufsicht bei den gesetzlichen Vertretern bzw. der von diesen bestimmten
Aufsichtsperson.
(6) Begleitpersonen haben sich in den dafür vorgesehenen Bereichen
aufzuhalten und dürfen den Unterricht oder den sicheren Betriebsablauf
nicht beeinträchtigen.
(7) Das Füttern der Pferde und das Mitbringen von Hunden sind ohne
ausdrückliche Zustimmung der Reitschule Steiner nicht gestattet.
(8) Höchstgewicht: Zum Schutz der Gesundheit und des Wohls der
eingesetzten Schulpferde sowie zur sicheren Durchführung des
Reitunterrichts beträgt das zulässige Höchstgewicht eines Reitschülers
80 kg. Maßgeblich ist das Körpergewicht des Reitschülers einschließlich
der beim Reiten getragenen Kleidung und Ausrüstung. Überschreitet ein
Reitschüler dieses Höchstgewicht, kann die Reitschule Steiner die
Teilnahme am Reitunterricht ablehnen bzw. eine bereits vereinbarte
Teilnahme aus Gründen des Tierwohls und der Sicherheit nicht
durchführen. Der Reitschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher
Vertreter ist verpflichtet, die Reitschule Steiner vor der Buchung zu
informieren, wenn das Höchstgewicht überschritten wird oder Zweifel an
dessen Einhaltung bestehen.
§ 11 Haftung und besondere Risiken des Umgangs mit Pferden
(1) Für die Haftung der Reitschule Steiner gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche wegen Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, deren Ausschluss oder
Beschränkung gesetzlich unzulässig ist, unberührt.
(3) Dem Reitschüler ist bewusst, dass Pferde Lebewesen mit eigenständigem
und nicht in jeder Situation vollständig vorhersehbarem Verhalten sind
und der Umgang mit ihnen mit entsprechenden tier- und reitsporttypischen
Gefahren verbunden sein kann.
(4) Dieser Hinweis stellt weder einen Verzicht des Reitschülers auf
gesetzliche Schadenersatzansprüche noch eine Einschränkung gesetzlicher
Haftungstatbestände, insbesondere nach § 1320 ABGB, dar.
(5) Für persönliche Gegenstände und Wertsachen gelten die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen. Reitschüler und Begleitpersonen werden gebeten,
Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt auf dem Betriebsgelände
zurückzulassen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung zwingender
verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die
gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Fassung der AGB wird dem
Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs zugänglich gemacht.
Diese Fassung wurde auf Basis des bereitgestellten Entwurfs überarbeitet
und ist zur abschließenden Prüfung nach österreichischem Recht durch eine
Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt vorgesehen.
Stand: 26. August 2026